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Zivildienst und Präsenzdienst

Zivildienst und Präsenzdienst

In der Regel ist jeder männliche österreichische Staatsbürger ab dem Kalenderjahr, in dem er das achtzehnte Lebensjahr erreicht (ab dem 17. Geburtstag) stellungspflichtig. Die Stellung dient dazu um festzustellen, ob du geistig und körperlich für einen Wehrdienst geeignet bist. Ist dies der Fall, besteht die Wahl zwischen Grundwehr-/Ausbildungsdienst beim Österreichischen Bundesheer oder dem Zivildienst.

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Präsenzdienst

Zivildienst

Der Zivildienst ist ein Wehrersatzdienst. Das Recht, Zivildienst zu leisten hat, wer es aus Gewissensgründen ablehnt, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden (außer in Notwehr) und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde. Dieser kann z.B. in Krankenanstalten, beim Rettungswesen, in der Altenpflege, im Bereich öffentliche Sicherheit, bei der Flüchtlingshilfe, bei inländischen Gedenkstätten, im Bereich Umweltschutz und in der Jugendarbeit abgeleistet werden.

  • Zivildienstserviceagentur
    Die Zivildienstagentur ist dem Bundesministerium für Inneres untergeordnet und regelt unter anderem die Feststellung der Zivildienstpflicht und die Zuweisung zum Zivildienst. Außerdem ist sie Informations- und Auskunftsstelle für Zivildienstpflichtige und Zivildienstleistende. Weitere Informationen gibt es bei der Zivildienstagentur unter Zivildienst von A-Z.
  • Freie Zivildienststellen 
    Hier findest du freie Zivildienst-Stellen des Bundesministerium für Innere Angelegenheiten (BMI).
  • Help-Amtshelfer
    Allgemeine Informationen zum Zivildienst wie z.B.: Antragsstellung, Bescheide, weiterführende Links und Adressen.

Auslandsdienst

Zivildienst kann nur in Österreich geleistet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einen Auslandsdienst (zwölf Monate) oder Entwicklungshilfedienst (zwei Jahre) als Ersatz für den ordentlichen Zivildienst zu leisten. Auslandsdienst ist in Form eines Gedenk-, Sozial- oder Friedensdienstes möglich.

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