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Meine Rechte

Jugendrechte

Die Stellung junger Menschen in unserer Gesellschaft hat sich im Laufe der Zeit gewandelt und die Idee, dass auch Kinder und Jugendliche eigene Rechte haben, ist selbst noch relativ neu. Um diese Rechte einfordern zu können, muss ein Jugendlicher sie aber auch kennen!

Links

Downloads

  • Infoblatt Antragsrecht (PDF, 185 KB)
    Ab dem 14. Lebensjahr hat ein Jugendlicher die Möglichkeit bei Trennung der Eltern zu entscheiden bei wem dieser leben möchte oder wie das Besuchsrecht gestaltet sein soll. Ein Antrag muss beim zuständigen Bezirksgerichtes in jeweiligen Bundesland einbracht werden.
  • Die TASCHENANWÄLTIN
    Die „Taschenanwältin“ ein kostenloser Rechtsbeistand informiert über den Umgang mit Polizei und Gericht.


jugendinfo.at im BMWFJ: Freeline: 0800/240 266, Franz-Josefs-Kai 51, 1010 Wien