Meine Rechte
Jugendrechte
Die Stellung junger Menschen in unserer Gesellschaft hat sich im Laufe der Zeit gewandelt und die Idee, dass auch Kinder und Jugendliche eigene Rechte haben, ist selbst noch relativ neu. Um diese Rechte einfordern zu können, muss ein Jugendlicher sie aber auch kennen!
Links
- Kinder und Jugendanwaltschaft Österreich (KIJA)
Die KIJA berät bei Fragen zu Jugendschutz, Trennung und Scheidung, Besuchsrechte und Gewalt an Kindern. - UN-Kinderrechtskonvention (KRK)
Die KRK ist der erfolgreichste Menschenrechtsvertrag weltweit und wurde von fast allen Staaten der Erde unterzeichnet. - Young Rights Action Plan (YAP)
Der YAP soll mit unterschiedlichen Aktivitäten das Bewusstsein für die Rechte von Kindern und Jugendlichen schärfen. - Österreichische Bundesjugendvertretung (BJV)
Die BJV ist die gesetzlich verankerte Interessensvertretung von mehr als 40 Kinder- und Jugendorganisationen und macht sich für die Anliegen junger Menschen stark. - Österreichischer Rechtsanwaltskammertag
Die Website der Österreichischen Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern. - Rechtsauskünfte in Österreich - Bundesministerium für Justiz (BMJ)
Das BMJ bietet eine umfangreiche Linkliste für Rechtsauskünfte. - Initiative Handywissen.at
Die österreichweite Initiative Handywissen.at gibt Eltern, Lehrenden, Kindern und Jugendlichen Tipps und konkrete Hilfestellung für die sichere und kostengünstige Nutzung des Handys.
Downloads
- Infoblatt Antragsrecht (PDF, 185 KB)
Ab dem 14. Lebensjahr hat ein Jugendlicher die Möglichkeit bei Trennung der Eltern zu entscheiden bei wem dieser leben möchte oder wie das Besuchsrecht gestaltet sein soll. Ein Antrag muss beim zuständigen Bezirksgerichtes in jeweiligen Bundesland einbracht werden. Die TASCHENANWÄLTIN
Die „Taschenanwältin“ ein kostenloser Rechtsbeistand informiert über den Umgang mit Polizei und Gericht.


