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Jugendschutz und Recht

Jugendschutz in Österreich

In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze! Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.

Die Aufgabe des Jugendschutzes ist es, einerseits jungen Menschen vor Gefahren für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu schützen und andererseits ihre Bereitschaft und Fähigkeit, für sich Verantwortung zu übernehmen, zu fördern.

Daher geben die Jugendschutzgesetze für Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendliche einen rechtlichen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens kann sich der betroffene Jugendliche mit seinen Eltern konkrete Vereinbarungen (zB. Ausgehzeiten, Urlaub) aushandeln.

Bei Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze sind für Erwachsene Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen vorgesehen.

Wenn der Jugendliche sein 18. Lebensjahr vollendet hat, also ab dem Tag seines 18. Geburtstages, ist der Jugendliche volljährig. Die Jugendschutzgesetze gelten dann für den volljährigen Jugendlichen nicht mehr.

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