Jugendschutz und Recht
Jugendschutz in Österreich
In Österreich ist der Jugendschutz nicht einheitlich geregelt. Alle neun Bundesländer haben eigene Jugendschutzgesetze! Für Kinder und Jugendliche gilt immer das Gesetz jenes Bundeslandes, in dem sie sich gerade aufhalten.
Die Aufgabe des Jugendschutzes ist es, einerseits jungen Menschen vor Gefahren für ihre körperliche, geistige und seelische Entwicklung zu schützen und andererseits ihre Bereitschaft und Fähigkeit, für sich Verantwortung zu übernehmen, zu fördern.
Daher geben die Jugendschutzgesetze für Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendliche einen rechtlichen Rahmen vor. Innerhalb dieses Rahmens kann sich der betroffene Jugendliche mit seinen Eltern konkrete Vereinbarungen (zB. Ausgehzeiten, Urlaub) aushandeln.
Bei Verstößen gegen die Jugendschutzgesetze sind für Erwachsene Geld- und sogar Freiheitsstrafen, für Jugendliche verpflichtende Beratungsgespräche und unter Umständen auch Geldstrafen vorgesehen.
Wenn der Jugendliche sein 18. Lebensjahr vollendet hat, also ab dem Tag seines 18. Geburtstages, ist der Jugendliche volljährig. Die Jugendschutzgesetze gelten dann für den volljährigen Jugendlichen nicht mehr.
Häufig gestellte Fragen
- Wie lange darf ich wegbleiben? (z. B. bei öffentlichen Veranstaltungen oder in Lokalen)
- Darf ich mit Zustimmung meiner Eltern in Hotels, auf Campingplätzen oder in Jugendherbergen übernachten?
- Ab wann darf ich rauchen und Alkohol trinken?
- Welche Medien, Gegenstände und Dienstleistungen soll ich meiden?
- Von welchen Orten halte ich mich besser fern?
Die jeweiligen Jugendschutzgesetze der Bundesländer findest du im Bereich Bundesland Infos.
Links
- Jugendschutz in Österreich
Jugendwohlfahrtsabteilung II/2 im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (BMWFJ) - Kinder- und Jugendanwaltschaft des Bundes (BMWFJ)
Kinder- und Jugendliche, aber auch deren Erziehungsberechtigte, erhalten telefonisch, schriftlich oder persönlich (Rechts-)Auskünfte zu Fragen betreffend Jugendschutz, Erziehung, Verselbstständigung, Trennung und Scheidung, Obsorge, Besuchsrecht, Gewalt an Kindern und vielem mehr. - Kinder- und Jugendanwaltschaft Österreich (KIJA)
Die KIJA berät bei Fragen zu Jugendschutz, Trennung und Scheidung, Besuchsrechte und Gewalt an Kindern. - Jugendmedienkommission (JMK) im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (BMUKK)
Die JMK ist eine offizielle Informationsstelle für die freiwillige Prüfung von Filmen, Videos und sonstigen Bildträgern (z.B. DVDs) und eine Filmdatenbank des BMUKK. - Jugendgefährdende Medien - Bundesstelle für Positivprädikatisierung (BuPP)
Es gibt neun unterschiedliche Jugendschutzgesetze in Österreich. Jedes davon enthält auch Bestimmungen zum Thema "Medien", oder konkreter zu "jugendgefährdende Medien". - Österreichische Bundesjugendvertretung (BJV)
Die BJV ist die gesetzlich verankerte Interessensvertretung von mehr als 40 Kinder- und Jugendorganisationen und macht sich für die Anliegen junger Menschen stark.


