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Bundes-Jugendvertretung

Bundes-Jugendvertretung

Die Österreichische Bundes-Jugendvertretung (B-JV) ist die gesetzliche Interessenvertretung der jungen Menschen in Österreich und umfasst 43 österreichische Kinder- und Jugendorganisationen, die unterschiedlichste Ziele und weltanschauliche Hintergründe haben.

Die Palette der Mitgliedsorganisationen erstreckt sich von den parteipolitischen, kirchlichen und verbandlichen Jugendorganisationen über Vertreter/innen der offenen Jugendarbeit und der Volksgruppen und Minderheiten, bis hin zu den Landesjugendbeirät/innen. Diese Vielfalt garantiert, dass die Interessen der jungen Menschen auf einer sehr breiten Basis vertreten werden.

Die Bundes-Jugendvertretung (BJV) ist als gesetzliche Interessenvertretung der österreichischen Jugendlichen ermächtigt, bei wichtigen politischen Entscheidungen mitzureden. Sie wurde mit Inkrafttreten des Bundes-Jugendvertretungsgesetzes (PDF 15 KB) am 1. Januar 2001 eingerichtet und ist anderen gesetzlichen Interessenvertretungen wie jenen der Arbeitnehmer/innen, Gewerbetreibenden, Landwirt/innen oder Senior/innen gleichgestellt.

Die Bundes-Jugendvertretung ...

  • vertritt jugendpolitische Interessen gegenüber dem Nationalrat, der Regierung sowie der Öffentlichkeit
  • berät die Mitglieder der Bundesregierung in Jugendfragen
  • ermöglicht die Vernetzung unter den Mitgliedsorganisationen, um in Fragen der Jugendpolitik gemeinsame Positionen abzustimmen
  • arbeitet Vorschläge für soziale, bildungspolitische, wirtschaftliche und kulturelle Maßnahmen der Regierungspolitik aus
  • vertritt die Interessen der Jugendlichen auf europäischer und internationaler Ebene
  • führt Kampagnen und Projekte zu wichtigen Jugendthemen durch
  • und gibt Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen ab.

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